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   BVerwG, 29.03.1966 - I C 8.65   

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https://dejure.org/1966,362
BVerwG, 29.03.1966 - I C 8.65 (https://dejure.org/1966,362)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.1966 - I C 8.65 (https://dejure.org/1966,362)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 1966 - I C 8.65 (https://dejure.org/1966,362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonntagen und Feiertagen im Sahnegroßhandel - Ausnahmebewilligung gem. § 105e der Gewerbeordnung (GewO) für ein Bedürfnisgewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 24, 15
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 29.88

    Anwendbarkeit des Sonntagsbeschäftigungsverbotes - Pressegroßhändler - Erteilung

    § 105 e Abs. 1 GewO ermächtigt die Behörde, über eine beantragte Ausnahme vom Sonntagsbeschäftigungsverbot nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind (Abweichung von BVerwGE 24, 15 [BVerwG 29.03.1966 - I C 8/65]).

    Der erkennende Senat hält nicht an seiner auf die Entstehungsgeschichte der Vorschrift gestützten Rechtsprechung (BVerwGE 24, 15 [BVerwG 29.03.1966 - I C 8/65]) fest, wonach die Sonntagsbeschäftigung dann, wenn sie zur Befriedigung der in § 105 e Abs. 1 GewO genannten Bedürfnisse erforderlich ist, genehmigt werden muß.

  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 14.88

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Einschränkung des

    § 105 e Abs. 1 GewO ermächtigt die Behörde, über eine beantragte Ausnahme vom Sonntagsbeschäftigungsverbot nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind (Abweichung von BVerwGE 24, 15 [BVerwG 29.03.1966 - I C 8/65]).

    Der erkennende Senat hat § 105 e Abs. 1 GewO in seinem Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG 1 C 8.65 - (BVerwGE 24, 15 [BVerwG 29.03.1966 - I C 8/65]) unter Berufung auf die Entstehungsgeschichte so ausgelegt, daß die Sonntagsbeschäftigung genehmigt werden muß, wenn sie zur Befriedigung der in § 105 e Abs. 1 GewO genannten Bedürfnisse erforderlich ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2023 - 4 D 94/20

    Sonn- und Feiertagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken zur Nutzung ihrer

    vgl. zum begrenzten Nutzen für den Sonn- und Feiertagsschutz bei der Verlagerung des Einsatzes von einer Gruppe von Arbeitnehmern auf die andere: BVerwG, Urteil vom 29.3.1966 - 1 C 8.65 -, BVerwGE 24, 15 = juris, Rn. 13.
  • BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 9.00

    Ausnahme; ortsansässiger Leiter; vereidigter Buchprüfer; Zweigniederlassung

    Die Kombination einer "Kann"-Bestimmung mit dem Begriff "Ausnahme" deutet in der Regel auf ein Befreiungsermessen der zuständigen Behörde in atypischen Fällen hin, mag dieses auch eingeschränkt sein (vgl. Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG 1 C 8.65 - BVerwGE 24, 15 ).
  • VG Berlin, 04.12.1968 - IV A 231.68

    Beschäftigung von drei Arbeitnehmern an Sonntagen und Festtagen in

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  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.1990 - 9 S 817/90

    Ausnahmebewilligung vom Arbeitsverbot an Sonntagen und Feiertagen für

    Damit ist das Ausnahmeermessen eröffnet, das noch nicht fehlerfrei ausgeübt worden ist (vgl. zu dieser Konstellation bei der Ausnahmebewilligung nach § 105 e Abs. 1 GewO unter Aufgabe von BVerwGE 24, 15/22 f. die Urteile des BVerwG vom 14.11.1989, NJW 90, 1059 und 1061).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1989 - 14 S 1009/88

    Verbot von Sonntagsarbeit - Kommissionieren von Frischwaren

    Ob die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer (Einzelfall-) Ausnahme durch Verwaltungsakt gem. § 105 e GewO gegeben sind, kann im vorliegenden Verfahren nicht geprüft werden (vgl. aber OVG Münster GewArch 1988, 194 = NJW 1988, 2260; ferner BVerwGE 24, 15); die Kläger haben insoweit an den in erster Instanz gestellten und vom Verwaltungsgericht zutreffend ausgelegten Anträgen festgehalten.
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